Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

für den nicht-kaufmännischen Verkehr
(Verkäufer ist Unternehmer - 
Käufer ist Verbraucher)
Teil IIfür den Kaufmännischen Verkehr (Verkäufer ist Unternehmer –
Käufer ist Unternehmer)                                                                                             

Verkaufsbedingungen
I Angebot und Vertragsabschluss                                                                                                                 
            Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes AngebotWir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis im Anhang 1! II Überlassene Unterlagen    
       An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Bestseller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z.B Kalkulationen, Zeichnungen – etc., behalten wir uns das Eigentum – und Urheberrecht vorDiese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche ZustimmungSoweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt Iannehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden
III Preise und Zahlung 
1 In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer und Verpackungskosten enthalten Liefer – und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten Lieferkosten laut Tarife der DHL und Trans-o-Flex ! Preise für Lieferungen per Spedition werden vorher bekannt gegeben (weggehen Übergröße oder Gewicht)                                         
2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgenDer Abzug von Skonto ist nur bei schriftlich er besonderer Vereinbarung zulässig Landesbank Baden-Württemberg BLZ/Bankcode 600 501 01 BIC/SWIFT-Code SOLADEST600 DE18 6005 0101 0405 3208 28                                                                                                                                                            
3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort zu Bezahlen Andere Zahlungsvereinbarungen wie zum BSPLastschrift oder mit Skonto, und Zahlungszielen bedürfen einer schriftlichen Zusage Verzugszinsen werden in höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnetDie Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Bestseller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist   

     IV Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte   
              Dem Bestseller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sindZur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machenZur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem der Bestseller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
v Lieferzeit 1 Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzwLieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben
2 Der Beginn der uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers vorausDie Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten
3 Der Bestseller kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefernSollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin /eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Bestseller und uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzenWenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten                                                                                 
4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehaltenDem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden istDie Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme -oder Schuldnerverzug gerät   
5 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt    
VI Eigentumsvorbehalt                                                         
1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor
2 Der Bestseller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandelnInsbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-,Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis, nur zulässig
                                                                                                                                                                         bei Verkauf hochwertiger Güter)Müssen Wartung- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführenSolange das Eigentum noch übergegangen ist, hat uns der Bestellter unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt istSoweit der Dritte nicht der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall
3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für unsIn diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der abgebildeten Sache fortSofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenstände zur Zeit der VerarbeitungDasselbe gilt für den Fall der VermischungSofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Besteller als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrtZur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an  
4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt
VII Gewährleistung und Mängelrüge  
1 Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthalten Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
2 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, dies gilt nicht, wenn wir ´ aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
3 Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserungen ´ oder Ersatzlieferung erfolgen sollWir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibtWährend der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossenEine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagenen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibtIst die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, Kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert habenDas Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührtWir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhenSoweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantieabgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser GarantieFür Schäden, die auf dem Fehlen der garantieren Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist  
5 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten)Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sindBei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nichtDie in den Sätzen 1-3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
6 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossenSoweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis, möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten SachenBei Baumaterialien - sofern eingebaut - beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich)Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden     
VIIISonstiges Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).
2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anhang 1: Anmerkungen Transparenzgebot Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich istDieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sindFerner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und Leistungsbeschreibungen Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt
Gewährleistungsfristen                                                                       
                      Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist zwei JahreDurch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden
Bewegliche Sachen außer Baumaterialien                                           
                         Neu Käufer ist Verbraucher Zwei Jahre Neu Käufer ist Unternehmer Ein Jahr Gebracht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Gebracht Käufer ist Unternehmer Keine   
Baumaterialien (Sofern eingebaut) Neu Käufer ist Fünf Jahre Gebracht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Gebracht Käufer ist Unternehmer Keine 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             
Unbebaute Grundstücke Bauwerke Neubau Fünf Jahre Altbau Keine   
Mängelanzeigepflicht Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten WarenEin Jahr) in den AGB gesetzt werdenFristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung Der Verkäufer hat gemäß Paragraph 439 Absatz 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z.BTransport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten ) zu tragenDiese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Beschränkung auf Nacherfüllung Der Käufer kann einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer- in zweiter Linie- Gewährleistungsrechte geltend machenRücktritt oder MinderungBeschränkungen allein auf die Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird     
Mängelhaftung- Verkäufer muss Aus- und Einbaukosten übernehmen Das neue Gesetz zur Nacherfüllung genParagraf 439 Abs3 S1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)bestimmt, dass der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, den Käufer die notwendigen Aufwendungen für den Aus- und Einbau oder die Anbringung der mangelfreien Sache zu ersetzen, wenn der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und Ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hatGemäß Paragraf 445a BGB kann der Verkäufer darüber hinaus seinen Lieferanten in Regress zu sein nehmen Der Verkäufer haftet aber nur dann, wenn der Käufer gutgläubig warDie Rechte des Käufers sind mithin ausgeschlossen, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Einbaus den Mangel kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte
Haftungsbeschränkungen jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
Höhe der Verzugszinsen
                   Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis VerzugszinsenIst an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5% über dem BasiszinssatzBei Kaufverträgen zwischen Unternehmen beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz Unter https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
                                                                                                                                                                                                 








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 (AGB) Teil II für Unternehmen
I Geltungsbereich
1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB, Entgegenstehende oder von mir unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestsellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen
2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller soweit es sich um Rechtsgeschäfte Verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang von diesen VerkaufsbedingungenFür den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzwunsere schriftliche Bestätigung maßgebend
II Angebot und Vertragsabschluss                                          
                      Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß Paragraf 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
III Überlassene Unterlagen                                                           
                       An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen- auch in elektronischer Form- wie z.BKalkulationen, Zeichnungen etcbehalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorDiese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Bestellers unsere ausdrücklich schriftliche ZustimmungSoweit wir das Angebot des Bestellers nicht Innerhalb der Frist von Abschnitt IIannehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
IV Preise und Zahlung                                                                                                                                       
1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung und inklusive Mehrwertsteuer in jeweils gültiger HöheKosten der Verpackung werden nicht gesondert in Rechnung gestellt 2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitige genannte Konto zu erfolgenDer Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig                                                                                                
                  Landesbank Baden-Württemberg BLZ/Bankcode 600 501 01 BIC/SWIFT-Code SOLADEST600 DE18 6005 0101 0405 3208 28 oder per Lastschrift oder City Pay Plus und PayPal    
3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort zu Bezahlen Andere Zahlungsvereinbarungen wie zum Beispiel: mit Skonto von per Lastschrift oder mit ZahlungszielBedarf ausdrücklich einer schriftlichen ZustimmungVerzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a(siehe Anlage 1) berechnetDie Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten   
4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn- Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten
V Zurückbehaltungsrechte                                                      
                  Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI Lieferzeit 1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers vorausDie Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten 
2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehaltenSofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldner Verletzung geraten ist.
3 Wir haften im Fall des von nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Liefer Wertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lagerwertes
4 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
VII Gefahrübergang bei Versendung
                   Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, Spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller überDies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware von Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
VIII Eigentumsvorbehalt                                                                   
1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vorDies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufenWir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandelnInsbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (HinweisNur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter)Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig ausführenSolange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstige Eingriffen Dritter ausgesetzt istSoweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigtDie Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer ) abDiese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft worden istDer Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermäßigtUnsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührtWir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und Insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt(AnmerkungDiese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist)
4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für unsIn diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fortSofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der VerarbeitungDasselbe gilt für den Fall der VermischungSofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrtZur Sicherung unserer Forderung gegen den Bestellers tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindungen der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
5 Wir verpflichten uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die sichernden Forderungen um mehr als 20%                                                                                                                                                         
IX Gewährleistung und Mängelrüge Sowie Rückgriff/Herstellerregress                                        
1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist    
2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem BestellerFür Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist(Hinweis, bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden) Soweit das Gesetz gemäß Paragraf 438 Abs1 Nr2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), Paragraf 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und Paragraf 634 a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese FristenVor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen 
3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefernEs ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gebenRückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt
4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller- unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bearbeitung, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sindWerden von Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- Wege- Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbindung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatFür den Umfang des Rückgriffsanspruches des des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
X Sonstiges
1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).
2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Gerichtssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (HinweisDie Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist, also kein Kaufmann/Kauffrau ist).
3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.











                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Anhang 1 Anmerkungen
                  Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der Paragrafen 308, 309, BGB gemParagraf 310 Abs1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern iSdParagraf 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den Paragrafen 308, 309, BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der Paragrafen 305 ffBGB standhaltenGemäß Paragraf 307 Abs1, 2, Nr1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung von der abgewichen wird, nicht vereinbar istDies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der Paragrafen 308, 309, BGB über die Auslegung des Paragraf 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangt Die Klauselverbote des Paragraf 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheitn berücksichtigt werdenDagegen ist bei den Verboten des Paragraf 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen Paragraf 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der KlauselHier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.
Transparenzgebot
                   Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich istDieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sindFerner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
Gewährleistungsfristen
                    Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist zwei JahreDurch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden Bewegliche Sachen außer Baumaterialien  
                  Neu Käufer ist Verbraucher Zwei Jahre Neu Käufer ist Unternehmer Ein Jahr Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Gebraucht Käufer ist Unternehmer Keine                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 
Baumaterialien(sofern eingebaut).
                     Neu Fünf Jahre Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Gebraucht Käufer ist Unternehmer Keine       
Unbebaute Grundstücke               
                    Neubau Fünf Jahre Altbau Keine
Mängelanzeigepflicht
                   Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werdenFristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
                   Der Verkäufer hat gemäß Paragraf 439 Abs2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z.BTransport- Wege- Arbeits- und Materialkosten) zu tragenDiese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Mängelhaftung-Verkäufer muss Aus- und Einbaukosten übernehmen
                   Das neue Gesetz zur Nacherfüllung gemParagraf 439 Abs3 S1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)bestimmt, dass der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, dem Käufer die notwendigen Aufwendungen für den Aus- und Einbau oder die Anbringung der mangelfreien Sache zu ersetzen, wenn der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hatGemäß Paragraf 445a BGB kann der Verkäufer darüber hinaus seinen Lieferanten in Regress zu nehmen Der Verkäufer haftet aber nur dann, wenn der Käufer gutgläubig warDie Rechte des Käufer sind mithin ausgeschlossen, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Einbau den Mangel kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Beschränkung auf Nacherfüllung
                   Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangenErst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer- in zweiter Linie- Gewährleistungsrechte geltend machenRücktritt oder Minderung Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung des Minderungsrecht aberkannt wird.
Haftungsbeschränkungen
                     Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der haftung für Schäden aus der Verletzung des Leben, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht, ist unwirksam   
Höhe der Verzugszinsen
                        Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis VerzugszinsenIst an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5% über dem BasiszinssatzBei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8% über dem Basiszinssatz erhöht.
                         Unter https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden